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NWB Nr. 1 vom Seite 55

Betriebsunterbrechung bei Freiberuflern und im Dienstleistungsgewerbe

Option der Wiederaufnahme vs. Betriebsaufgabe

Michael Heine

Der [i]Franz/Handwerker in Kanzler/Kraft/Bäuml, EStG-Kommentar, § 16 Rz. 689 ff. NWB PAAAG-35479 Begriff der Betriebsunterbrechung fällt häufig im Zusammenhang mit Fallkonstellationen, in denen der Betriebsinhaber den handwerklichen oder produzierenden Gewerbebetrieb temporär ruhen lässt oder entgeltlich an Dritte überlässt. Die Wiederaufnahmemöglichkeit der Tätigkeit wird dabei am Erhalt der wesentlichen materiellen Betriebsgrundlagen, z. B. einem Betriebsgrundstück, den Maschinen oder Produktionsanlagen, festgemacht. Die endgültige Aufgabe des Gewerbebetriebs durch Änderungen oder Entfall der wesentlichen Betriebsgrundlagen kann mit Außenwirkung überwacht werden. Praktische Schwierigkeiten bereitet die Betriebsunterbrechung hingegen bei Freiberuflern und im Dienstleistungsgewerbe, sofern die Wiederaufnahmemöglichkeit nicht an versachlichten Kriterien gemessen werden kann, da kein prägendes materielles Anlagevermögen existiert. Diese Sachverhalte sollen nachfolgend im Mittelpunkt der Betrachtung stehen.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Hintergrund

[i]Normierung in § 16 Abs. 3b EStG Die Betriebsunterbrechung im Ganzen steht seit jeher im Spannungsfeld zwischen unbeschränkter Fortführungsprognose und der Nichtexistenz „ewigen“ Betriebsvermögens. S. 56Mit der Schaff...BGBl 2011 I S. 2131

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