Arbeitshilfe Juni 2018

Ausbildung zur Steuerfachangestellten als erstmalige Berufsausbildung - Fortbildung zur Betriebswirtin ist kein zweiter Teil einer mehraktigen Berufsausbildung?

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Handelt es sich nach Abschluss einer Ausbildung zur Steuerfachangestellten bei der sich im selben Jahr anschließenden und durchgeführten Ausbildung mit dem Berufsziel "staatlich geprüfte Steuerfachwirtin" weiterhin um eine (mehraktige) Erstausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB PAAAG-68547