Online-Nachricht - Donnerstag, 28.12.2017

Berufsrecht | beA muss vorerst offline bleiben (BRAK)

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wird die Plattform beA vorerst weiter offline lassen. Am Freitag, d. hatte die BRAK die beA-Webanwendung vom Netz genommen, nachdem ein für den Zugang erforderliches Zertifikat als unsicher eingestuft und gesperrt worden war.

Hierzu führt die BRAK u.a. weiter aus:

  • Allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die entsprechend der ursprünglichen Empfehlung vom das ersatzweise bereitgestellte Sicherheitszertifikat installierten, rät die BRAK dringend zur Deinstallation, um sich aus dem Zertifikat möglicherweise ergebende Sicherheitsrisiken für die individuelle PC-Umgebung auszuschließen.

  • Die BRAK wird daher das beA-System erst dann wieder online bereitstellen, wenn der Dienstleister die Störungen vollständig behoben hat und einen sicheren Zugang gewährleisten kann.

Hinweis:

Weitere Informationen stellt die BRAK allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in Kürze auf www.brak.de zur Verfügung. Hier finden Sie auch eine Anleitung zur Deinstallation des ersatzweise bereitgestellten Sicherheitszertifikates.

Quelle: BRAK Pressemitteilung 27.12.2017

Fundstelle(n):
NWB VAAAG-68506