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FG Köln Urteil v. - 5 K 3654/14 EFG 2018 S. 232 Nr. 3

Gesetze: GrEStG § 9 Abs 1

Grunderwerbsteuer

Bemessungsgrundlage, einheitliches Vertragswerk

Leitsatz

1) Ein Grundstückskaufvertrag und ein Generalübernehmervertrag bilden auch dann ein einheitliches Vertragswerk, das darauf gerichtet ist, dem Stpfl. durch Zusammenwirken des Verkäufers und des Generalübernehmers ein bebautes Grundstück zu verschaffen, wenn zwischen den Verträgen zwar kein rechtlicher Zusammenhang dergestalt besteht, dass der eine Vertrag ausdrücklich nur dann Bestand haben soll, wenn und solange der andere Bestand hat, jedoch ein objektiv sachlicher Zusammenhang zwischen beiden Verträgen gegeben ist.

2) Der Umstand, dass der Verkäufer nicht selbst gegenüber der Stpfl. vertraglich zur Bebauung verpflichtet war, steht der Annahme eines einheitlichen Vertragswerks nicht entgegen, wenn die Bebauungsverpflichtung des Generalübernehmers gegenüber dem Stpfl. auf einem zuvor abgestimmten Verhalten zwischen dem Generalübernehmer und dem Verkäufer beruht. Bei dieser Sachlage ist die Bauverpflichtung dem Verkäufer zuzurechnen.

Fundstelle(n):
EFG 2018 S. 232 Nr. 3
EAAAG-68393

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FG Köln, Urteil v. 05.10.2016 - 5 K 3654/14

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