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FG Münster Urteil v. - 3 K 258/15 Erb EFG 2018 S. 141 Nr. 2

Gesetze: ErbStG § 32 Abs 1 Satz 1, AO § 122

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Bekanntgabe an Testamentsvollstrecker

Leitsatz

Auch ein nach Abschluss eines Klageverfahrens und vor Ablauf der Rechtsmittelfrist geänderter Erbschaftsteuerbescheid ist gemäß § 32 Abs. 1 Satz 1 ErbStG gegenüber dem Testamentsvollstrecker bekanntzugeben und nicht gegenüber dem Prozessbevollmächtigten für das Klageverfahren.

Fundstelle(n):
EFG 2018 S. 141 Nr. 2
ErbBstg 2018 S. 30 Nr. 2
ErbStB 2018 S. 74 Nr. 3
DAAAG-68389

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FG Münster, Urteil v. 09.03.2017 - 3 K 258/15 Erb

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