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BFH 23.08.2017 VI R 4/16, BBK 1/2018 S. 10

Steuerrecht | Verzicht auf Pensionszusage als Arbeitslohn

Der Verzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers auf eine bereits erdiente und werthaltige Pensionszusage stellt eine verdeckte Einlage in die GmbH dar und führt zugleich zum fiktiven Zufluss von Arbeitslohn. [i]Bewertung mit Teilwert des PensionsanspruchsDer Zufluss ist mit dem Teilwert des Pensionsanspruchs des Arbeitnehmers zu bewerten, nicht mit dem Auflösungsbetrag der Rückstellung in der GmbH-Bilanz.

[i]Tarifbegünstigung nach § 34 EStGFür den fiktiven Zufluss gilt aber die Tarifbegünstigung des § 34 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 4 EStG als Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit des Geschäftsführers.

[i]Geschäftsführer war mit Minderung der künftigen Pensionszahlung einverstanden Im (vereinfacht dargestellten) Streitfall hatte der Geschäftsführer-Gesellschafter 1989 eine Pensionszusage erhalten, nach der er eine monatliche Pension von 22.000 DM erhalten sollte. Im Jahr 2003 erklärte er sich einverstanden, dass die Pensionszahlung auf 4.350 € herabges...

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