Online-Nachricht - Donnerstag, 21.12.2017

Dieselgate | vzbv klagt gegen VW-Händler

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am vor dem LG Bremen Zahlungsklage gegen einen VW-Händler erhoben. Ein vom Dieselskandal betroffener Verbraucher hatte dem vzbv seinen Anspruch abgetreten. Zuvor war der Verbraucher von seinem Kaufvertrag zurückgetreten. Sein Auto-Händler hatte ihm nicht garantieren können, dass durch die von VW angebotene Nachrüstung keine Folgeschäden an seinem Fahrzeug entstehen würden.

Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:

Auf Anraten des vzbv hatte der betroffene Verbraucher von seinem Händler eine Garantiezusage eingefordert für den Fall, dass die von Volkswagen angebotene Nachrüstung Folgeschäden an seinem Fahrzeug auslösen sollte. Zu diesem Zeitpunkt hatte Volkswagen bereits gegenüber dem vzbv eine weitreichende „Garantie“ übernommen. Das Autohaus wollte die geforderte Garantie jedoch nicht geben. Auch eine Ersatzlieferung wurde nicht angeboten. Somit war nach Auffassung des vzbv der Verbraucher zum Rücktritt berechtigt.

In dem Rechtsstreit soll nunmehr geklärt werden, ob sich Verbraucher darauf berufen können, dass ihnen eine Nachbesserung nicht zuzumuten ist, wenn berechtigte Zweifel an der Behebung des Mangels bestehen und der Verkäufer nicht bereit ist, für etwaige Nachteile einzustehen. Dabei handelt es sich um eine bisher ungeklärte Rechtsfrage.

Hinweis:

Weitere Infos zum Thema hat der vzbv auf seiner Homepage veröffentlicht. Hier finden Sie auch eine Übersicht der zu beachtenden Fristen.

Quelle: vzbv online (il)

Fundstelle(n):
NWB XAAAG-68206