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LSG Berlin-Brandenburg 07.07.2017 L 1 KR 387/16, NWB 52/2017 S. 3992

Statusverfahren | Niederlassungsleiter einer Steuerberatungs-GmbH als abhängig Beschäftigter

Die stille Beteiligung an einer überregional tätigen Steuerberatungs-GmbH ändert am sozialversicherungsrechtlichen Status des Niederlassungsleiters als deren abhängig Beschäftigten (§ 7 Abs. 1 SGB IV) dann nichts, wenn durch diese Beteiligung nicht zugleich auch dessen Außenhaftung begründet wird, da ihn dann auch kein über die stille Beteiligung hinausgehendes Unternehmerrisiko trifft.

Anmerkung:

Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig ist, hängt davon ab, welche Statusmerkmale überwiegen. Maßgeblich ist das Gesamtbild, welches sich nach den tatsächlichen Verhältnissen bestimmt. [i]Zu freien Mitarbeitern im Steuerbüro Hartmann, NWB 43/2017 S. 3287Insoweit ergab sich im entschiedenen Fall eine „Beschäftigung“ bereits aus dem Vertragsverhältnis der Beteiligten, so wie es auch von ihnen tatsächlich vollzogen worden ist. Allein die vereinbarte S...

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