Verfahrensrecht | Anpassung des AEAO zu § 154 (BMF)
Das BMF passt den AEAO zu § 154 an die Rechtsänderung durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz v. an ().
Der neugefasste AEAO zu § 154 geht auf folgende Punkte näher ein:
Verbot der Verwendung falscher oder erdichteter Namen
Konten auf den Namen Dritter/CpD-Konten
Konto
Verfügungsberechtigter
Wirtschaftlich Berechtigter
Verpflichteter
Identifizierungs- und Aktualisierungspflicht
Aufzeichnungspflicht
Auskunftsbereitschaft
Erhebung und Aufzeichnung steuerlicher Ordnungsmerkmale und Vergeblichkeitsmeldung
Erleichterungen gemäß § 154 Abs. 2d AO
Haftung bei Verstoß gegen § 154 AO
Ordnungswidrigkeiten
Das Schreiben finden Sie auf der
Homepage
des BMF.
Eine Aufnahme in die NWB Datenbank
erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (Ls)
Fundstelle(n):
NWB LAAAG-67397