Online-Nachricht - Mittwoch, 13.12.2017

Verfahrensrecht | Anpassung des AEAO zu § 154 (BMF)

Das BMF passt den AEAO zu § 154 an die Rechtsänderung durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz v. an ().

Der neugefasste AEAO zu § 154 geht auf folgende Punkte näher ein:

  • Verbot der Verwendung falscher oder erdichteter Namen

  • Konten auf den Namen Dritter/CpD-Konten

  • Konto

  • Verfügungsberechtigter

  • Wirtschaftlich Berechtigter

  • Verpflichteter

  • Identifizierungs- und Aktualisierungspflicht

  • Aufzeichnungspflicht

  • Auskunftsbereitschaft

  • Erhebung und Aufzeichnung steuerlicher Ordnungsmerkmale und Vergeblichkeitsmeldung

  • Erleichterungen gemäß § 154 Abs. 2d AO

  • Haftung bei Verstoß gegen § 154 AO

  • Ordnungswidrigkeiten

Hinweis:

Das Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF.
Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (Ls)

Fundstelle(n):
NWB LAAAG-67397