Online-Nachricht - Mittwoch, 13.12.2017

Steuerpolitik | Jahresbericht 2017 (BRH)

Der Bundesrechnungshof hat seinen Jahresbericht 2017 veröffentlicht. Der BRH fordert vom BMF darin u.a. die Abschaffung der Steuervorteile für die Tabakindustrie sowie eine IT-Unterstützung zur Bearbeitung von Steuererklärungen großer Personengesellschaften (BRH, Jahresbericht 2017).

Der Jahresbericht des BRH enthält u.a. folgende Themen:

  • IT-Projekt der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (Bemerkung Nr. 05):
    Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder hat ein unwirtschaftliches IT-Projekt durchgeführt. Für das Einführen eines neuen technischen Verbundes von Hard- und Software-Komponenten hat sie doppelt so lange wie geplant benötigt. Die Kosten haben sich von 30 Mio. Euro auf 115 Mio. Euro nahezu vervierfacht. Das BMF, das die Aufsicht über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ausübt, sollte überwachen, dass sich diese Probleme bei künftigen IT-Projekten nicht wiederholen.

  • Illegaler Handel mit Kraftstoff (Bemerkung Nr. 06):
    Dieselähnliche Gemische werden illegal als Kraftstoff gehandelt. Dadurch wird die Energiesteuer in mehrstelliger Millionenhöhe hinterzogen. Deutschland dient bei dem illegalen Kraftstoffhandel als Drehscheibe in Europa. Das BMF hat das Problem über ein Jahrzehnt lang unterschätzt. Es hat bisher zu wenig wirksame Maßnahmen ergriffen, um diese Form organisierter Kriminalität zu bekämpfen.

  • Verstöße gegen steuerliche Pflichten (Bemerkung Nr. 24):
    Seit Jahren prüfen die Finanzämter regelmäßig nicht, ob Verstöße gegen steuerliche Pflichten vorliegen. Daneben erschweren Rechtsunsicherheiten und aufwendige Überprüfungen die konsequente Verfolgung von Pflichtverstößen. Das BMF sollte diese Mängel zügig abstellen (lesen Sie hierzu auch unsere Online-Nachricht v. 12.12.2017).

  • Kontrollverfahren (Bemerkung Nr. 25):
    Dem BMF ist es bisher nicht gelungen, die Umsatzsteuerzahlungen für Leistungen aus dem EU-Ausland vollständig sicherzustellen. Das hierfür seit 25 Jahren eingesetzte Kontrollverfahren erfasst den überwiegenden Teil der Landwirte nicht, deren Umsätze pauschal besteuert werden (Pauschallandwirte). Steuerausfälle sind so kaum zu verhindern.

  • IT-Unterstützung für Steuererklärungen großer Personengesellschaften (Bemerkung Nr. 26):
    Seit dem Jahr 2011 müssen Steuererklärungen für Personengesellschaften beim Finanzamt elektronisch abgegeben werden. Bis heute kann die Finanzverwaltung sie jedoch nicht elektronisch entgegennehmen und bearbeiten, wenn mehr als 500 Gesellschafter beteiligt sind. Die fehlende IT-Unterstützung verursacht einen hohen Verwaltungsaufwand und führt zu Steuerausfällen.

  • Steuervorteile der Tabakindustrie (Bemerkung Nr. 27):
    Tabakwaren, die der Hersteller an seine Beschäftigten unentgeltlich abgibt, sind von der Tabaksteuer befreit. Die Steuerbefreiung ist nicht mehr zeitgemäß, widerspricht der Steuergerechtigkeit und ist gesundheitspolitisch bedenklich. Seit dem Jahr 1989 hat der Bundesrechnungshof mehrfach empfohlen, sie abzuschaffen. Da das BMF dies abgelehnt hat, sind Steuermindereinnahmen von insgesamt 171,7 Mio. Euro entstanden.

Hinweis:

Die Langfassungen der Bemerkungen finden Sie auf der Homepage des BRH.

Quelle: Bundesrechnungshof, 2017 Bemerkungen Nr. 05 – 06 und Nr. 24 – 27 (Ls)

Fundstelle(n):
NWB OAAAG-67305