Handbuch zur Kassenführung
2. Aufl. 2018
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XIV. Manipulationsmöglichkeiten bei Kassen
1. Situation in Deutschland im Oktober 2017
Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen und der Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung – KassenSichV) versucht der Gesetzgeber erstmalig, das ernstzunehmende Problem der Kassenmanipulationen in den Griff zu bekommen. Die zunehmende Flut an Zappern, Phantomware etc. macht es möglich, dass digitale Grundaufzeichnungen (Kasseneinzeldaten) in elektronischen (proprietären) Registrierkassen, PC-Kassen-Systemen, Tablet- und App-Systemen u. v. m. nachträglich geändert oder sogar gelöscht werden.
Bereits ab dem sollen mit einer Reihe von Maßnahmen Manipulationen an elektronischen Aufzeichnungssystemen erschwert werden.
Zu diesem Maßnahmenpaket gehören:
Ab dem
Einführung einer unangekündigten Kassen-Nachschau durch die Finanzbehörden
(s. Kapitel XIII.6)
Ab dem
Einführung einer vom BSI zertifizierten Sicherheitseinrichtung
Mit Hilfe dieser Sicherheitseinrichtung sollen digitale Aufzeich...