Handbuch zur Kassenführung
2. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
VIII. Geschäftskasse, Kassenbericht, Kassenbuch und PC-Kassenbuch
1. Geschäftskasse
Der BFH sieht als Ausgangspunkt und zwingende Voraussetzung für die Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Kassenführung das Vorhandensein einer Geschäftskasse. Diese darf nicht nur buchmäßig geführt werden. In dieser muss der betriebliche Bereich klar vom privaten Bereich getrennt werden. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung werden missachtet, wenn Privat- und Geschäftskasse nicht getrennt geführt werden.
Eine Geschäftskasse liegt nicht vor, wenn der Steuerpflichtige sämtliche betrieblichen und privaten Gelder in einem Portemonnaie oder einer Geldtasche vermischt.
Wie die Kasse vom Steuerpflichtigen geführt werden soll, schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen wurde auch keine Registrierkassenpflicht eingeführt. Die Belegerteilungspflicht nach § 146a Abs. 2 AO gilt erst ab dem .
Die Pflicht zur täglichen Aufzeichnung von Kasseneinnahmen und -ausgaben wurde explizit ins Gesetz aufgenommen (§ 146 Abs. 1 Satz 2 AO). Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass der Unternehmer selbst das Kassenbuch führen bzw. d...