Handbuch zur Kassenführung
2. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
III. Allgemeine Einführung ins Thema
In wirtschaftlichen Betrieben mit einem überwiegenden Anteil von Bargeschäften, z. B. Apotheken, Automatenaufsteller, Bäckereien, Bistros, Eisdielen, Friseure, Gastwirtschaften, Supermärkte, Restaurants, Tankstellen etc., sollen seit dem nur noch elektronische Aufzeichnungssysteme genutzt werden, die Kasseneinzeldaten aufzeichnen, speichern (= aufbewahren) und die Daten jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar bereitstellen können.
Daneben ist aber auch noch die Kassenführung mittels „offener Ladenkasse“ möglich.
Auch in anderen Dienstleistungsbereichen, z. B. Taxiunternehmen, Handwerk etc., nehmen elektronisch gestützte Abrechnungssysteme immer mehr an Bedeutung zu. Oftmals sind diese noch verbunden mit anderen Haupt-, Vor- und Nebensystemen, wie z. B. Warenwirtschaftssystemen, die dafür Sorge tragen, dass Verkaufsvorgänge zügig abgewickelt werden und der Unternehmer laufend über seinen Warenbestand informiert wird.
Diese elektronischen Aufzeichnungssysteme werden vermehrt von den Prüfern und Prüferinnen der Finanzverwaltung im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen und Nachschauen auf Einhal...