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LG Münster 23.08.2017 110 O 40/16, NWB 50/2017 S. 3834

Haftung | Umfang des Mandats bei Prüfung der Insolvenzreife

Übernimmt ein Steuerberater die über die steuerliche Bilanzierung hinausgehende – ggf. auch im Wege einer stillschweigenden Mandatserweiterung – zusätzliche Prüfung der Insolvenzreife einer Gesellschaft, obliegt ihm insoweit nur die Pflicht, das Vorliegen einer Rangrücktrittsverpflichtung als solches zu überprüfen, wobei er von deren Wirksamkeit solange ausgehen kann bzw. muss, wie nicht offensichtliche Unwirksamkeitsgründe für ihn erkennbar sind und er deshalb die Beurteilung der Insolvenzreife dann nicht ohne Berücksichtigung der zurückgetretenen Schulden vornehmen darf.

Anmerkung:

Die (möglicherweise unzutreffende) Beurteilung der beklagten Steuerberatergesellschaft, dass eine insolvenzrechtliche Überschuldung nicht vorgelegen habe, stellt nach Auffassung des Gerichts keine Falschberatun...

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