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BFH 04.10.2017 VI R 22/16, NWB 50/2017 S. 3828

Einkommensteuer | Aufwendungen für die Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim – Ansatz einer Haushaltsersparnis für beide Ehegatten

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim kommen als außergewöhnliche Belastung nur in Betracht, soweit dem Steuerpflichtigen zusätzliche Aufwendungen erwachsen. (2) Dementsprechend sind Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung im Grundsatz um eine Haushaltsersparnis zu kürzen, es sei denn, der Pflegebedürftige behält seinen normalen Haushalt bei. (3) Die Haushaltsersparnis des Steuerpflichtigen ist entsprechend dem in § 33a Abs. 1 EStG vorgesehenen Höchstbetrag für den Unterhalt unterhaltsbedürftiger Personen zu schätzen. (4) Sind beide Ehegatten krankheitsbedingt in einem Alten- und Pflegeheim untergebracht, ist für jeden der Ehegatten eine Haushaltsersparnis anzusetzen. [i]Schmidt, Außergewöhnliche Belastungen, Grundlagen NWB VAAAF-48920 ...

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