StuB Nr. 23 vom Seite 1

Alles auf Anfang …

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

... nach dem Scheitern der Jamaika-Verhandlungen

„Es ist besser, nicht zu regieren, als falsch zu regieren.“ Mit diesem Satz beendete Christian Lindner für die FDP die Sondierungsverhandlungen über ein sog. Jamaika-Bündnis auf Bundesebene. Wie geht es nun weiter? Neuwahlen, Minderheitsregierung oder vielleicht doch wieder ein Neuaufleben der Großen Koalition? Man darf gespannt sein, doch die Ernüchterung ist spürbar. Von einer wirklich „großen“ Steuerreform sind wir weit entfernter denn je. Ob die Regierung in Anbetracht dessen noch Reformen wie bei der Rente und Gesundheit in Angriff nehmen wird, ist eher zu bezweifeln. Daher werden wir uns auch in dieser Zeitschrift weiterhin mit den steuerlichen und bilanziellen „Alltagsproblemen“ beschäftigen (müssen).

Streitthema häusliches Arbeitszimmer

Das BMF hat sich mit Schreiben vom zur einkommensteuerlichen Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geäußert. Die Finanzverwaltung reagiert damit auf die jüngsten Entscheidungen des BFH und nimmt zu deren Anwendung Stellung. Seifert stellt ab das Schreiben ausführlich dar.

Arbeitnehmerzuzahlungen bei Gestellung von Firmenwagen

Viele Arbeitgeber überlassen ihren Arbeitnehmern Firmenwagen zur dienstlichen, aber auch zur privaten Nutzung. Die Überlassungsvereinbarungen können unterschiedlichste Regelungen enthalten. Es kann ein Privatnutzungsverbot ausgesprochen werden, aber auch eine uneingeschränkte private Nutzung erlaubt sein. Eine vollständige Kostenübernahme des Arbeitgebers kann ebenso vorgesehen werden wie eine Beteiligung des Arbeitnehmers an den Kosten des Firmenwagens, der Belastung des Arbeitnehmers mit pauschalen oder kilometerbezogenen Zuzahlungen oder der Übernahme fahrzeugbezogener Kosten durch den Arbeitnehmer. Die Belastung des Arbeitnehmers mit den tatsächlichen Fahrzeugkosten war dabei bislang die steuerlich ungünstigste Variante, da diese Kosten bei der überwiegend angewendeten 1 %-Regelung weder den geldwerten Vorteil minderten noch als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden durften. Diese bislang seitens der Finanzverwaltung vertretene restriktive Auffassung wurde durch den BFH in mehreren Urteilen abgelehnt. Auf die steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung des BFH hat die Finanzverwaltung jetzt mit einem für die Stpfl. positiven BMF-Schreiben reagiert. Das eröffnet für die Ausgestaltung von Zuzahlungen neue Möglichkeiten, wie der Beitrag von Gehrs/Brügge ab zeigt.

Und wieder geht ein Jahr

Mit dieser Ausgabe verabschieden sich Herausgeber und Redaktion der StuB von ihren Lesern aus dem Jahr 2017 mit den besten Wünschen für einige Tage friedlicher Weihnachtszeit und ebensolchen Wünschen für ein glückliches Jahr 2018.

Beste Grüße

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 23/2017 Seite 1
NWB PAAAG-63839