Online-Nachricht - Freitag, 01.12.2017

Umsatzsteuer | Neue Instrumente zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs (Kommission)

Die Europäische Kommission hat am neue Instrumente vorgestellt, mit denen das Mehrwertsteuersystem der EU weniger betrugsanfällig und Schlupflöcher geschlossen werden sollen, welche Mehrwertsteuerbetrug in großem Umfang begünstigen können.

Die wichtigsten Maßnahmen:

Stärkung von Eurofisc und bessere Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten: Die Kommission schlägt vor, ein Online-System innerhalb des EU-Betrugsbekämpfungsnetzwerks Eurofisc einzurichten. Mit diesem System könnten alle Mitgliedstaaten in Echtzeit zusammenarbeiten und Daten zu grenzüberschreitenden Aktivitäten verarbeiten, analysieren und prüfen, um eine schnelle und ausführliche Risikobewertung vorzunehmen. Die Beamten von Eurofisc könnten dann die Untersuchungen und Prüfungen koordinieren.

Zusammenarbeit mit anderen Strafverfolgungsbehörden: Einrichtung neuer Wege der Kommunikation und des Datenaustauschs zwischen Steuerbehörden über Eurofisc und mit ihren europäischen Kollegen: OLAF, Europol und die neu eingerichtete Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA). Europol und OLAF könnten dann helfen, die wahren Betrüger zu identifizieren. Die Europäische Staatsanwaltschaft könnte die schwerwiegendsten Fälle grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrugs verfolgen.

Austausch von Informationen über Einfuhren in die EU und zur Fahrzeuganmeldung: Die Regelung, Waren mehrwertsteuerbefreit einzuführen (Zollverfahren 42 und 63), die zur vereinfachten Lieferung von Waren an ein Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat eingeführt wurde, wird häufig missbraucht und die Waren werden auf den Schwarzmarkt umgeleitet, ohne dass die MwSt. entrichtet wurde. Um diesem Betrug ein Ende zu setzen, würde der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Steuer- und Zollbehörden in allen Mitgliedstaaten verstärkt. Für die Bekämpfung des MwSt.-Betrugs beim Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen erhielten die Beamten von Eurofisc Zugriff auf die Fahrzeugzulassungsdaten.

Hinweise:

Die neuen Vorschriften sollen das Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten stärken, damit diese mehr Informationen austauschen können, und die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Steuerbehörden und den Strafverfolgungsbehörden fördern.

Weitere Informationen hierzu hat die EU-Kommission auf ihrer Homepage veröffentlicht.

Quelle: EU Taxation News update v. (il)

Fundstelle(n):
NWB YAAAG-63823