IWB Nr. 23 vom Seite 1

Wenn die Zeit kommt, in der man könnte ...

Nils Henrik Feddersen | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

[i]Rückblick auf Erfahrungen des ersten Jahres mit Country-by-Country Reporting und offene Fragen... ist die vorüber, in der man kann, so das geborgte Wort. Zum Jahresende wird es in einigen Fällen wirklich eng. Zum Beispiel sind die ersten länderbezogenen Berichte für multinationale Unternehmen vielfach spätestens bis zum dem BZSt zuzusenden. In Anbetracht der teilweise erheblichen Datenmenge, die für das Country-by-Country Reporting zu aggregieren ist, sind die Arbeiten hoffentlich so gut wie erledigt. Es ist bereits Zeit für eine Nachschau (s. Mank/Salihu ). Denn es bestehen noch offene Fragen – inhaltlich und technisch. Wir werden daher die im Top-Beitrag angesprochenen technischen Tools Anfang 2018 mit einem weiteren Beitrag aufgreifen. Dann ist hoffentlich etwas mehr Zeit dafür.

[i]Deutliche Verschärfung der steuerlichen Selbstanzeige in KanadaEtwas Zeit geschenkt bekommen wohl jene Personen und Unternehmen, die eine strafbefreiende Selbstanzeige in Kanada erwägen. Die deutlichen Verschärfungen im Voluntary Disclosures Program werden offenbar nicht mehr, wie zunächst geplant, bereits zum Jahreswechsel in Kraft treten, sondern erst Mitte 2018 (s. Feuerstein ).

[i]„Aus“ für Betriebsausgabenfiktion durch das BFH-Urteil v. 31.5.2017 - I R 37/15 – jetzt handelnSteuerpflichtige, die darüber nachdenken, das BFH-Urteil zur Steuerfreiheit beschränkt steuerpflichtiger Körperschaften für deren Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer inländischen Kapitalgesellschaft auszunutzen, sollten sich dagegen beeilen, geplante Veräußerungen vorzunehmen (so auch Loose ). Es ist nicht ausgemacht, dass der Gesetzgeber die „Lücke“ des § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG nicht zügig schließt.

[i]„Skandale“ haben das legislative Klima verändertWar noch was? Ach ja, die „Paradise Papers“. Inzwischen war genug Zeit, sich der Enthüllungen mit berufsbedingter Distanz zu nähern. Die Tatsachen – soweit erst jetzt bekannt geworden – sind insgesamt natürlich nicht zu bestreiten. Doch in aller Allgemeinheit ist das ein alter (Panama-)Hut. Nach einem Jahr Recherche in den Untiefen des internationalen Steuerrechts sind die konkreten rechtlichen „Vorwürfe“ erneut eher mau, wie die Kollegen des ICIJ selbst einräumen. Abermals wurden also lieber Prominente und Weltkonzerne vorgeführt. Mit sehr großen Zahlen (und da wird die Tatsachenbasis sehr dünn) wurde wieder ein moralinsaures Klima mit sozialneidischem Fallout erzeugt. Die allgemeine und legislative Empörung ist Teil des Kalküls. Von den Folgen wird hier sicher auch 2018 zu berichten sein.

Ich wünsche Ihnen viele hilfreiche Erkenntnisse

Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 23 / 2017 Seite 1
NWB PAAAG-63813