SteuerStud Nr. 2 vom Seite 73

Achtung Statistik!

StB Prof. Dr. Franz Jürgen Marx | Herausgeber | steuerstud-redaktion@nwb.de

Liebe Leserinnen und Leser,

„Daten sind das Öl des 21. Jahrhunderts.“ So hat der ehemalige CEO des Business Netzwerks Xing, Stefan Gross-Selbeck, die Bedeutung des neuen „Rohstoffs“ bezeichnet. Für steuerlich Interessierte sind statistische Daten angesichts eines ansonsten geschlossenen Steuerfensters hochinteressant. Daher rückt die jährlich veröffentlichte Betriebsprüfungsstatistik in den Mittelpunkt des Interesses, auch wenn ein gewisser Verzögerungseffekt vorliegt:

Von rd. 7,8 Mio. registrierten Betrieben, wurden im Jahr 2016 insgesamt 186.472 geprüft. § 3 Betriebsprüfungsordnung (BpO) nimmt in Abhängigkeit von Umsatz und Gewinn eine Einteilung der Betriebe in Groß-, Mittel-, Klein- und Kleinstbetriebe vor, die jeweils einem unterschiedlichen Prüfungsturnus und unterschiedlicher Prüfungsintensität unterliegen. Bei Großbetrieben soll der jeweilige Prüfungszeitraum an den vorangegangenen Prüfungszeitraum anschließen, um eine durchgehende Prüfung sämtlicher VZ zu erreichen. 2016 wurden nur 21,4 % der Großbetriebe geprüft. Der Prüfungszeitraum lag hier bei 3,3 Veranlagungsjahren. Die Prüfungsdichte nimmt bei Mittel-, Klein- und Kleinstbetrieben deutlich ab. So wurden bspw. nur 6,4 % der Mittelbetriebe und lediglich 3,2 % der Kleinbetriebe geprüft. Eine Wahrscheinlichkeit, dass eine Außenprüfung angeordnet wird, lässt sich daraus für den Stpfl. aber nicht ableiten. Um eine effektive Betriebsprüfung zu erreichen, werden die zu prüfenden Betriebe nämlich unter Risikogesichtspunkten ausgewählt. Durch die maschinelle Auswertung der E-Bilanzen (§ 5b EStG) i. R. des finanzbehördlichen Risikomanagements haben sich die Möglichkeiten einer gezielten Selektion deutlich verbessert. Im Übrigen sollen bei Kleinbetrieben auch mehrere Anschlussprüfungen zulässig sein (, NWB ZAAAG-63999).

Insgesamt ergaben die Prüfungen ein Mehrergebnis von 14,4 Mrd. €, wovon 10,4 Mrd. € auf Großbetriebe entfielen. Das ist deutlich weniger als der Durchschnitt der letzten zehn Jahre (rd. 17,3 Mrd. €, davon 13,2 Mrd. € bei Großbetrieben) und überrascht angesichts des Wachstums der Steuereinnahmen. Auch die Gesamtzahl der Prüfungen nimmt im Beobachtungszeitraum stetig ab. Der BMF-Monatsbericht November 2017 lässt die Interpretation der Ergebnisse weitgehend vermissen. Es ist aus der Statistik auch nicht erkennbar, welchen Anteil echte Mehrergebnisse haben. In vielen Fällen liegen „nur“ zeitliche Verlagerungen infolge von Korrekturen bei Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen vor. Änderungen der Mehrergebnisse sind in Einspruchs- und Klageverfahren noch möglich. Die Statistik erfasst nur die von den Bundesländern verwalteten Besitz- und Verkehrsteuern sowie die Gewerbesteuer. Ausgeklammert bleiben die Einfuhrumsatzsteuer, die Zölle und spezielle Verbrauchsteuern. In den Betriebsprüfungen der Länder waren im Jahr 2016 bundesweit 13.746 Prüfer tätig. Ein Ergebnis je Prüfer zu berechnen, ist angesichts der unterschiedlichen Betriebsgrößen und Branchen nicht sinnvoll. Merke: Der Umgang mit den Zahlen will gelernt sein; „Während einer nur Zahlen und Zeichen im Kopf hat, kann er nicht dem Kausalzusammenhang auf die Spur kommen“ (Arthur Schopenhauer).

Ich wünsche Ihnen eine angenehme Lektüre mit vielen Anregungen für Studium, Prüfungsvorbereitung und Beruf.

Herzliche Grüße

Ihr

Franz Jürgen Marx

Fundstelle(n):
SteuerStud 2/2018 Seite 73
NWB OAAAG-63686