Bürgerliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler
3. Aufl. 2017
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Kapitel 11: Vertragliche Schuldverhältnisse: Kaufrecht
§ 33 Der Kaufvertrag – Allgemeines
Coester-Waltjen: Der Kaufvertrag, Jura 2002, 534; Lettl: Übungsklausur – Bürgerliches Recht: Schwierigkeiten beim Versendungskauf, JuS 2004, 314; Musielak/Hau: Grundkurs BGB, Rn. 781 ff.; Wertenbruch: Die Gefahrtragung beim Versendungskauf nach neuem Schuldrecht, JuS 2003, 625.
I. Begriff, Merkmale und gesetzliche Regelung
1. Begriff und Merkmale
1Im Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer zur Übertragung eines Vermögensgegenstands an den Käufer, welcher sich im Gegenzug zur Zahlung einer Geldsumme an den Verkäufer verpflichtet (vgl. § 433 BGB; lesen!). Der Vertrag ist zustande gekommen, wenn sich die Parteien über die wesentlichen Vertragsbestandteile, d. h. über den Kaufgegenstand und den Kaufpreis, geeinigt haben. Eine Form muss nur dann eingehalten werden, wenn das Gesetz dies anordnet. Als Beispiel für einen formbedürftigen Kaufvertrag sei der Grundstückskaufvertrag angeführt, der gem. § 311b Abs. 1 BGB der notariellen Beurkundung bedarf.
2Der Kaufvertrag zielt darauf ab, dass ein Vermögensgegenstand endgültig aus dem Vermögen...