Bürgerliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler
3. Aufl. 2017
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Kapitel 7: Arten und Entstehung von Schuldverhältnissen
§ 18 Arten von Schuldverhältnissen
I. Rechtsgeschäftliche und gesetzliche Schuldverhältnisse
1Hinsichtlich der Entstehung von Schuldverhältnissen wird zwischen rechtsgeschäftlichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen unterschieden. Rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse beruhen auf dem Willen des Schuldners. Zu ihrer Entstehung ist im Regelfall der Abschluss eines Vertrags erforderlich (Ausnahmen siehe unten Rn. 3). Gesetzliche Schuldverhältnisse sind dagegen vom Willen des Verpflichteten unabhängig; sie entstehen dadurch, dass die im Gesetz normierten Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt werden. Zu den gesetzlichen Schuldverhältnissen zählen auch die in § 311 Abs. 2 und 3 BGB geregelten sog. vorvertraglichen Schuldverhältnisse, die innerhalb der Gruppe der gesetzlichen Schuldverhältnisse allerdings eine Sonderstellung einnehmen. Sie werden nämlich dadurch begründet, dass Personen in einen geschäftlichen Kontakt zueinander treten, z. B. indem sie Verhandlungen über den Abschluss eines Vertrags aufnehmen. Aus diesem Grund stehen die vorvertraglichen Schuldverhältnisse den durc...