Bürgerliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler
3. Aufl. 2017
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Kapitel 5: Stellvertretung
§ 13 Bedeutung, Interessenlage, Arten und Abgrenzung
Beuthien: Gibt es eine organschaftliche Stellvertretung?, NJW 1999, 1142; Brox/Walker: BGB AT, Rn. 508 ff.; Förster: Stellvertretung – Grundstruktur und neuere Entwicklungen, Jura 2010, 351; Heyers: Handeln unter fremdem Namen im elektronischen Geschäftsverkehr, JR 2014, 227; Joussen: Abgabe und Zugang von Willenserklärungen unter Einschaltung einer Hilfsperson, Jura 2003, 577; Monhemius: Grundprinzipien der Stellvertretung mit Bezügen zum Handels- und Gesellschaftsrecht, JA 1998, 378; Petersen: Bestand und Umfang der Vertretungsmacht, Jura 2003, 310; ders.: Unmittelbare und mittelbare Stellvertretung, Jura 2003, 744; Weber: Das Handeln unter fremdem Namen, JA 1996, 426.
I. Bedeutung der Stellvertretung
1Wenn jemand rechtsgeschäftlich handelt, tut er das regelmäßig für sich selbst. Normalerweise treffen die Rechtsfolgen einer Willenserklärung denjenigen, der sie abgegeben hat. Durch die Willenserklärung wird nur der Erklärende berechtigt und verpflichtet.
Verkauft V dem K sein gebrauchtes Notebook für 350 €, haben die beiden durch i...