Bürgerliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler
3. Aufl. 2017
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Kapitel 3: Willensmängel und Anfechtung von Willenserklärungen
§ 8 Fehlerquellen und gesetzliche Interessenbewertung
Brox/Walker: BGB AT, Rn. 375 ff.; Coester-Waltjen: Die fehlerhafte Willenserklärung, Jura 1990, 362; Lorenz: Grundwissen Zivilrecht: Willensmängel, JuS 2012, 490; Preuß: Geheimer Vorbehalt, Scherzerklärung und Scheingeschäft, Jura 2002, 815.
1Da eine Willenserklärung aus den Elementen der Willensbildung und der Kundgabe dieses Willens besteht (§ 4 Rn. 4 ff.), können diesbezüglich verschiedene Fehler auftreten. Die §§ 116–124 und 142–144 BGB regeln, unter welchen Voraussetzungen solche Fehler nach Abgabe und Zugang der Willenserklärung nachträglich beseitigt werden können. Diese Regelungen unterscheiden nach der Art der Fehlerquelle und den dadurch betroffenen Interessen der Beteiligten.
I. Fehlerquellen
2Die Fehler, welche die Wirksamkeit einer Willenserklärung beeinträchtigen können, haben verschiedene denkbare Ursachen. Sie können liegen im Bereich der
Willensbildung – der Erklärende geht von falschen Voraussetzungen aus;
Willensäußerung – der Erklärende erklärt etwas anderes als das, was er erklä...