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NWB EV 12/2017 S. 402

Erbschaftsteuer – Gesetz zur Anpassung des ErbStG an die Rechtsprechung des (BayLfSt)

Das Bayerische Landesamt hat Stellung zum koordinierten Ländererlass v. genommen: Mit Gesetz v.  (BGBl 2016 I S. 2464) hat der Gesetzgeber die Vorschriften für die Steuerbefreiung des Unternehmensvermögens mit Wirkung zum neu geregelt. Der koordinierte Ländererlass vom zur Anwendung der geänderten Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes wurde am im Bundesteuerblatt I 2017 S. 902 veröffentlicht. Der koordinierte Erlass wird von Bayern nicht mitgetragen. Für die Anwendung der geänderten Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes gilt in Bayern, dass sich jeder Steuerpflichtige auf den koordinierten Ländererlass vom berufen kann.

Der koordinierte Erlass ist mit folgenden Maßgaben der Besteuerung zugrunde zu legen:

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