NWB-EV Nr. 12 vom Seite 397

Gedanken zum Jahreswechsel

Beate A. Blechschmidt | Verantw. Redakteurin | nwb-ev-redaktion@nwb.de

Das Ende des „alten Jahres“ ist traditionell der Zeitpunkt, an dem man das vergangene Jahr Revue passieren lässt und überlegt, was das neue Jahr wohl mit sich bringt. Ganz im Stile dieser Tradition möchte ich an dieser Stelle einen kurzen Blick zurück auf das Jahr 2017 werfen: 2017 war ein Wahljahr und das bedeutet meist, dass sich im Rahmen der Gesetzgebung nicht allzu viel bewegt. So war es auch in diesem Jahr. Das bedeutet in der Praxis jedoch selbstverständlich nicht, dass „Alles beim Alten bleibt“, denn schließlich gibt es da noch Rechtsprechung und Verwaltung. So wurde der lang erwartete Anwendungserlass zur Erbschaftsteuerreform Mitte des Jahres veröffentlicht – obwohl: eigentlich war es ja kein Anwendungserlass, sondern ein koordinierter Ländererlass aller Länder mit Ausnahme von Bayern. Die Uneinigkeit, die ja bereits im Vorjahr bei der Reform zutage getreten war und zu mehrfachen Verschiebungen bei der Verabschiedung geführt hatte, trat auch hier zu Tage (zur aktuellen Verfügung des Bayerischen Landesamts v.  zur Anwendung der geänderten Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes s. Meldung auf der Seite 402). Mit diesem Ländererlass hat die Verwaltung ein großes Stück Rechtssicherheit in diesen doch über einen langen Zeitraum sehr unruhigen Bereich gebracht und viele Fragen aus der Praxis geklärt, wenn auch bei Weitem nicht alle.

Roland Ronig zeigt in seinem Beitrag zum Jahreswechsel die aktuellen Themen rund um die Besteuerung von Kapitaleinkünften auf – selbstverständlich greift er auch die zentralen Punkte zum Investmentsteuerreformgesetz auf, das ab dem in Kraft tritt. Zum Zeitpunkt der Drucklegung lag das endgültige BMF-Schreiben zur Investmentsteuerreform zwar noch nicht vor. Jedoch hat das (veröffentlicht am ) zu Fragen der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) und des Bundesverbandes Investment und Asset Management e. V. zur Umsetzung der Investmentsteuerreform Stellung genommen. Das Schreiben können Sie in der NWB Datenbank unter NWB QAAAG-63201 aufrufen.

Und was bringt uns das neue Jahr? Zumindest für die NWB-EV kann ich an dieser Stelle einen kleinen Ausblick geben: Zum Januar findet bei uns ein Wechsel in der Herausgeberschaft statt. Wen wir, neben Herrn Dr. Eckhard Wälzholz, der weiterhin Herausgeber bleibt, als neuen Herausgeber gewinnen konnten, verrate ich an dieser Stelle noch nicht. Nur so viel: Wir freuen uns, einen Partner gefunden zu haben, der uns dabei unterstützen wird, die Ausrichtung der Zeitschrift auf die Praxis noch weiter als bisher in den Fokus zu stellen.

Gerne möchte ich mich an dieser Stelle bei unserem bisherigen Herausgeber Herrn Klaus Michalowski für die spannende und vertrauensvolle Zusammenarbeit in den letzten Jahren bedanken.

Ich wünsche Ihnen eine besinnliche Vorweihnachtszeit und ein schönes Weihnachtsfest. Kommen Sie gut ins neue Jahr!

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
NWB-EV 12/2017 Seite 397
NWB RAAAG-63458