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Rückstellung für Aufbewahrung von Mandantendaten
Trägt eine Steuerberatungsgesellschaft ohne eine zivilrechtliche Verpflichtung freiwillig die Kosten einer zehnjährigen Aufbewahrung der Mandantendaten im DATEV-Rechenzentrum, ist sie nach Ansicht des FG Thüringen insoweit nicht zur Bildung einer gewinnmindernden Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten berechtigt.