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Abzug finaler ausländischer Betriebsstättenverluste
Einer Entscheidung des FG Münster zufolge ist Deutschland nicht verpflichtet, finale ausländische Betriebsstättenverluste bei der inländischen Besteuerung zu berücksichtigen, wenn im DBA mit dem Betriebsstättenstaat die Freistellung der ausländischen Betriebsstätteneinkünfte vereinbart ist.