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KSR Nr. 12 vom Seite 9

Margenbesteuerung

BFH sieht die Möglichkeit der kumulativen Anwendung von Margenbesteuerung und Steuersatzermäßigung

Peter Brunner

Der BFH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Besteuerung von Reiseleistungen auch die Überlassung einer Ferienwohnung umfasst und ob bejahendenfalls zusätzlich auch der ermäßigte Steuersatz angewandt werden kann.

Bisherige Anwendung der Margenbesteuerung auf Reiseleistungen begegnet Zweifeln

Reiseleistungen (Leistungen von Reisebüros, die im eigenen Namen angeboten werden und für die Reisevorleistungen in Anspruch genommen wurden) wurden bisher unionsrechtlich und auch im nationalen Recht als der Margenbesteuerung unterfallend angesehen (vgl. z.B. , Minerva-Kulturreisen). Mit Blick auf die neuere Rechtsprechung des EuGH zu Haupt- und Nebenleistung bezweifelt der BFH nunmehr, ob die Margenbesteuerung weiterhin auf die bloße Vermietung einer Ferienwohnung anwendbar ist, denn die weiteren Leistungen eines Reisebüros – z. B. Unterrichtung und Beratung hinsichtlich einer großen Auswahl an Ferienwohnungen – sind eigentlich nur Produktberatungen, die als Nebenleistungen lediglich ergänzend zur Hauptleistung hinzutreten. Ob diese Nebenleistungen es rechtfertigen, dass die Leistung „Überlassung von Ferienwohnungen“ al...

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