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KSR Nr. 12 vom Seite 3

Auswirkung der Investitionszulage auf die Größenmerkmale in § 7g EStG

Investitionszulage erhöht das Betriebsvermögen i. S. von § 7g Abs. 1 Satz 2 EStG

Alexander Kratzsch

Ein Anspruch auf Investitionszulage ist nach Auffassung des BFH bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich bei Bestimmung der Betriebsgröße gem. § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a EStG zu berücksichtigen.

Größenmerkmale bei § 7g EStG

Nach § 7g EStG können Steuerpflichtige für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abziehen (Investitionsabzugsbetrag). Der Investitionsabzugsbetrag kann im Fall der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich neben weiteren Voraussetzungen nach § 7g Abs. 1 Satz 2 EStG nur in Anspruch genommen werden, wenn das Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres einen Betrag von 235.000 € – bzw. für Wirtschaftsjahre, die nach dem und vor dem enden, 335.000 € – nicht überschreitet. Bei Kapitalgesellschaften

  • rechnen eigene Anteile zum Betriebsvermögen.

  • mindert die Verbindlichkeit für eine Ausschüttung, die nach dem Bilanzstichtag, aber vor Bilanzerstellung beschlossen wurde und bereits bei Aufstellung des Jahresabschlusses unter Berücksichtigung der Verwendung des Jahresüberschusses (§ 268 Abs. 1 HGB) ausgewiesen wird, das Betrie...

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