Thomas Eisgruber

Umwandlungssteuergesetz Kommentar

2. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-482-63902-9

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Thomas Eisgruber - Umwandlungssteuergesetz Kommentar Online

§ 16 Aufspaltung oder Abspaltung auf eine Personengesellschaft

Gabriele Vogt (November 2017)

Schrifttum: s. zu § 15 UmwStG

I. Allgemeines

1. Bedeutung und Anwendungsbereich

1§ 16 UmwStG regelt die Auf- bzw. Abspaltung von einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft durch Verweis auf Vorschriften des UmwStG. So wird sichergestellt, dass auch eine rechtsformändernde Spaltung, die mit einem steuerlichen Systemwechsel verbunden ist, ohne Aufdeckung der stillen Reserven möglich ist.

§ 16 UmwStG zeichnet sich dadurch aus, dass keine eigenen Regelungen für die Auf- bzw. Abspaltung auf eine Personengesellschaft getroffenen werden, sondern vielmehr die Vorschriften für die Verschmelzung von Körperschaften auf Personengesellschaften (§§ 3–8) und die spezifischen Voraussetzungen zur Vermeidung der Aufdeckung der stillen Reserven des § 15 entsprechende Anwendung finden.

2Satz 2 regelt, dass § 10 UmwStG für den in § 40 Abs. 2 Satz 3 KStG bezeichneten Teil des Betrags nach § 38 KStG anzuwenden ist (§ 10 UmwStG ist grds. nur noch bis VZ 2008 anzuwenden und geht damit ins Leere), vgl.→ Rn. 58.

3Gem. § 18 Abs. 1 UmwStG gilt § 16 UmwStG auch für die Ermittlung des Gewerbeertrags.

4 – 9(Einstweilen frei)

10§ 16 UmwStG gehört mit § 15 UmwStG zum Vierten Teil des UmwStG und regelt die Auf- und Abspaltung von Körperschaften auf Personengesellschaften. Wie die Vermögensübertragung von einer Körperschaft...

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