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BBK Nr. 23 vom Seite 1119

DRS 23: Kapitalkonsolidierung im mehrstufigen Konzern bei Erwerb eines Teilkonzerns

Prof. Dr. Karin Breidenbach

[i]Theile, DRS 23: Kapitalkonsolidierung im mehrstufigen Konzern, BBK 11/2017 S. 530 NWB EAAAG-45946 DRS 23 „Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss)“ regelt sowohl die Erstkonsolidierung von einzelnen Unternehmen als auch von bereits bestehenden Konzernen in einem mehrstufigen Konzern. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Erstkonsolidierung eines Teilkonzerns.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Überblick und Problemstellung

[i]Mehrstufige Konzernstruktur Ein Konzern wird dann als mehrstufig bezeichnet, wenn mindestens ein Tochterunternehmen (TU) selbst ein Tochterunternehmen besitzt, welches aus Sicht des Konzernmutterunternehmens (MU) als Enkelunternehmen (EU) bezeichnet wird. Abb. 1 stellt die einfachste Struktur eines mehrstufigen Konzerns dar:

Abb. 1: Einfachste Struktur eines mehrstufigen Konzerns S. 1120

Für die Entstehung [i]Entstehungsvarianten oder Erweiterung eines mehrstufigen Konzerns existieren zwei Möglichkeiten:

  • Ein vollkonsolidiertes Unternehmen eines Konzerns, das nicht das Mutterunternehmen ist, erlangt die Beherrschung über ein Nicht-Konzernunternehmen. Im einfachsten Fall besteht der Konzern aus MU und TU, und TU erlangt die Beherrschung über EU (Fall 1 in Abb. 2).

  • Ein Unterunternehmen erlangt die Beherr...

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