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NWB Nr. 48 vom Seite 3631

Die neue Düsseldorfer Tabelle

[i]OLG Düsseldorf, PM Nr. 37 v. 6.11.2017Die neue Düsseldorfer Tabelle weist Änderungen beim Mindestunterhalt minderjähriger Kinder, bei den Bedarfssätzen der zweiten bis zehnten Einkommensgruppe und bei der Anhebung der Einkommensgruppen auf. Zudem erhöht sich der ausbildungsbedingte Mehrbedarf von 90 € auf 100 €. Folgende Änderungen ergeben sich:

Mindestunterhalt minderjähriger Kinder wird angehoben

[i]Erhöhung des Mindestunterhalts führt zur Änderung der BedarfssätzeZum wird die Düsseldorfer Tabelle geändert. Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder wird ab diesem Zeitpunkt angehoben. Diese Anhebung beruht auf einer Entscheidung des Gesetzgebers in der „Ersten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung“ v. . Der Mindestunterhalt beträgt danach ab dem für Kinder

  • der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) 348 € statt bisher 342 €,

  • der zweiten Altersstufe (bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres) 399 € statt bisher 393 € und

  • der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 467 € statt bisher 460 €. 

Diese Erhöhung des Mindestunterhalts führt zugleich zu einer Änderung der Bedarfssätze der zweiten bis zehnten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle. Sie werden wie in der Vergangenheit in der zweiten bis...

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