5 vor Geschäftsvorfälle erfassen und zu Abschlüssen führen
2017
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VII. Grundzüge der Konzernrechnungslegung nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften erkennen und die Buchungen für die Kapitalkonsolidierung nach nationalem Bilanzrecht durchführen
1. Beherrschungsverhältnis feststellen
485Der Konzern ist eine spezielle Variante einer Unternehmensverbindung. Sein besonderes Merkmal ist, dass eine Obergesellschaft – bezeichnet als Muttergesellschaft – aufgrund einer Mehrheitsbeteiligung oder einer anderweitigen Sicherung der herrschenden Position die Geschäfte einer oder mehrerer hierarchisch untergeordneter Gesellschaften, die aber rechtlich selbständig sind, maßgeblich beeinflussen kann. Diese Untergesellschaften werden als Tochtergesellschaften bezeichnet.
Da die Tochtergesellschaften alle ihre rechtliche Selbständigkeit bewahrt haben, ist es zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse einer solchen Unternehmensverbindung notwendig, dass neben den Einzelabschlüssen der zum Konzern gehörenden Unternehmen ein Konzernabschluss für den Konzern als solchen erstellt wird.
486 [i]Befreiung vom KonzernabschlussEin Mutterunternehmen hat nach IFRS 10.4 insbesondere dann keinen Konzernabschluss aufzustellen, wenn:
das Mutterunternehmen selbst ein hundertprozentiges Tochterunternehm...