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Thüringer FG Urteil v. - 2 K 664/16 EFG 2017 S. 1035 Nr. 12

Gesetze: UStG 2012 § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b, UStG 2012 § 12 Abs. 1

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Personenbeförderungsleistungen: einheitliche Beförderungsleistung eines Busunternehmers bei Beförderung von Schülern zu unterschiedlichen Schulen in unterschiedlichen Gemeinden auf einer Tour

Leitsatz

1. Befördert ein Busunternehmer auf jeweils einer Tour Schüler von ihren Wohnorten zu ihren in verschiedenen Gemeinden liegenden Schulen und zurück und ist Gegenstand und Abrechnungsgrundlage des zugrundeliegenden Beförderungsvertrags die Beförderung sämtlicher Schüler vom Einstieg des ersten Schülers bis zum Ausstieg des letzten Schülers, so erbringt der Busunternehmer eine einheitliche Beförderungsleistung.

2. Für die für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG maßgebliche „Beförderungsstrecke” von „nicht mehr als 50 Kilometer” ist dann auf die Strecke vom Einstieg des ersten bis zum Ausstieg des letzten Schülers abzustellen. Die Schüler können für die Anwendung der Steuerermäßigungsvorschrift nicht in verschiedene Gruppen aufgeteilt werden, die verschiedene Schulen besucht haben und ggf. weniger als 50 Kilometer befördert worden sind.

Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 1035 Nr. 12
UAAAG-62514

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Thüringer FG, Urteil v. 25.04.2017 - 2 K 664/16

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