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FG München 13.03.2017 7 K 1767/15, BBK 22/2017 S. 1032

Steuerrecht | Darlehensverzicht einer GmbH gegenüber ehemaligem Gesellschafter

Der Verzicht einer GmbH auf eine Darlehensforderung gegenüber einem ehemaligen Gesellschafter führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Denn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer hätte nicht verzichtet, sondern allenfalls eine Stundung akzeptiert.

[i]Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis zu bejahenDie Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ist nach dem FG München auch bei einem ehemaligen Gesellschafter zu bejahen, da es nicht auf den Zeitpunkt des Verzichts, sondern auf den Zeitpunkt der Darlehensgewährung ankommt. Und im Zeitpunkt der Darlehensgewährung bestand das Gesellschaftsverhältnis noch.

[i]Außerbilanzielle Hinzurechnung der vGA Die Folge: Der Aufwand aus der Forderungsausbuchung wird außerbilanziell durch eine vGA gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG hinzugerechnet, so dass sich das Einkommen der GmbH nicht mindert.

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