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FG Köln Urteil v. - 3 K 1384/14 EFG 2017 S. 1681 Nr. 20

Gesetze: EStG § 18, GewStG § 2, EStG § 15

Gewerbliche Einkünfte/Abgrenzung zu selbständigen Einkünften

Tätigkeit als Personalberater unterliegt der Gewerbesteuer

Leitsatz

Die Tätigkeit eines Personalberaters, dessen weitgehend erfolgsabhängig vergütete Hauptleistung darin besteht, seinen Auftraggebern für zu besetzende Stellen geeignete Arbeitnehmer zu vermitteln, ist eine gewerbliche Tätigkeit.

Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 1681 Nr. 20
LAAAG-61759

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FG Köln, Urteil v. 26.07.2017 - 3 K 1384/14

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