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OVG NRW 14.08.2017 4 A 2513/16, NWB 46/2017 S. 3482

Gewerbeuntersagung | Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden

In Verfahren über Anfechtungsklagen gegen eine Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) beurteilt sich die Frage, ob ein Gewerbetreibender unzuverlässig ist, nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Erlasses der Untersagung. Für dessen Unzuverlässigkeit ist es von daher nur maßgeblich, in welcher Höhe er bis zu diesem Zeitpunkt Steuern nicht gezahlt hatte, die er bereits deshalb von Rechts wegen hätte zahlen müssen, weil die an ihn ergangenen Steuerbescheide vollziehbar waren.

Anmerkung:

Eine negative Fortführungsprognose des Gewerbeaufsichtsamts im maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses der Untersagungsverfügung wird nicht durch das erst anschließende Bestreben des Gewerbetreibenden nach einer Konsolidierung seiner wirtschaftlichen Lage erschüttert. Der Gewerbetreibende hätte spätestens im Rahmen der Anhörung vo...

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