Online-Nachricht - Montag, 06.11.2017

Einkommensteuer | Einkommensteuerliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen (BMF)

Das BMF hat sein Schreiben zur einkommensteuerlichen Behandlung von Vorsorgeaufwendungen aktualisiert ().

Das wird wie folgt geändert:

Nach Rz. 57 wird folgende Rz. 57a eingefügt:
„Abweichend von Rz. 57 kann es bei Basisrenten nicht zu einer Beitragsrückerstattung kommen, da eine Kapitalisierung nicht zulässig ist (vgl. Rz. 33). Soweit zu Unrecht geleistete bzw. zivilrechtlich nicht geschuldete Beträge (z. B. bei einem Widerruf des Vertrages) zurückgezahlt werden, hat die mitteilungspflichtige Stelle eine Datensatzstornierung bzw. -korrektur der betreffenden Jahre vorzunehmen.“

Hinweis:

Dieses Schreiben ist ab dem Zeitpunkt seiner Bekanntgabe im Bundessteuerblatt auf alle offenen Fälle anzuwenden.
Das BMF-Schreiben ist auf der Homepage des BMF abrufbar.
Eine Aufnahme in die NWB-Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (Ls)

Fundstelle(n):
NWB UAAAG-61247