5 vor Steuerrecht
4. Aufl. 2017
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VI. Die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage entwickeln und für die Gewerbesteuererklärung aufbereiten sowie die Gewerbesteuer und die Gewerbesteuerrückstellung berechnen
1. Anwendungsbereiche Gewerbesteuer
186 [i]historische EntwicklungDer Ursprung der Gewerbesteuer geht auf das Preußische Gewerbesteueredikt aus dem Jahre 1810 zurück. Wer ein Gewerbe betreiben wollte, musste seinerzeit eine Gebühr zur Erlangung eines gültigen Gewerbescheins entrichten.
Durch die Realsteuerreform 1936 wurden die bis dahin länderuneinheitlichen Regelungen zur Gewerbesteuer beendet. Die gesamte Verwaltung, Festsetzung und Erhebung gingen auf den Staat über. Der Staat war demzufolge Steuergläubiger. Das erzielte Gewerbesteueraufkommen wurde den Gemeinden anteilig zugewiesen.
Im Jahr 1951 übertrugen die Länder (Art. 106 GG) die Steuerhoheit über das bisher ihnen zustehende Realsteueraufkommen auf die Kommunen. Steuergläubiger waren ab diesem Zeitpunkt nach § 1 GewStG die Gemeinden. Die Gewerbesteuer ist seitdem eine Gemeindesteuer. Steuersystematisch gehört sie zu der Gruppe der Real- oder Objektsteuern (Gewerbebetrieb). Die Gewerbesteuer als wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle bildet das Fundamen...