Umstrukturierungen im Bereich mittelständischer Unternehmen
4. Aufl. 2017
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VII. Beteiligung Minderjähriger
1. Einleitung
851Umstrukturierungen unter Beteiligung von Minderjährigen können bei mittelständischen Unternehmensstrukturen in den unterschiedlichsten Situationen vorkommen. So kann die Aufnahme von Minderjährigen in das Familienunternehmen der Auslöser für die Umstrukturierung sein. Auch ist es denkbar, dass Minderjährige bereits an der Gesellschaft beteiligt sind, beispielsweise bei unvorhergesehener Erbschaft, und dies eine Anpassung der Unternehmensstruktur erfordert. Zudem kommen auch reguläre Umstrukturierungen aus wirtschaftlichen Gründen in Betracht, bei denen Minderjährige bereits als Gesellschafter am umzustrukturierenden Unternehmen beteiligt sind.
852Die Beteiligung Minderjähriger wirft regelmäßig folgende Problembereiche auf:
Haftungsbeschränkung des Minderjährigen
Vertretungsberechtigung der Eltern.
Dabei betrifft die Vertretungsberechtigung der Eltern sowohl die Genehmigung des Familiengerichts als auch die Bestellung eines Ergänzungspflegers. Ist das minderjährige Kind noch keine 14 Jahre alt, so ist ein Verfahrenspfleger als Empfangsbevollmächtigter zusätzlich zu bestellen.