Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung – Beteiligung eines für die Steuerfestsetzung zuständigen Amtsträgers –
Teilprüfung durch die Steuerfahndung aufgrund vereinbarter Arbeitsteilung – Abschlussbefugnis des Sachgebietsleiters der Steuerfahndung
Leitsatz
Eine tatsächliche Verständigung, die nicht von dem für die Steuerfestsetzung zuständigen Amtsträger, sondern vom Sachgebietsleiter
der Steuerfahndung unterschrieben worden ist, entfaltet gleichwohl Bindungswirkung, wenn die Feststellungen der Steuerfahndung
aufgrund der vereinbarten Arbeitsteilung einvernehmlich als „Teilbericht” in die Auswertungen der veranlagenden Betriebsprüfung
eingehen sollten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AO-StB 2018 S. 179 Nr. 6 EFG 2017 S. 1635 Nr. 20 YAAAG-60735
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 19.09.2016 - 15 K 4018/13 E,G
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