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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 09 | Anrechnung: Betriebsbezogene Ermittlung der Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte

Die Anrechnung der Gewerbesteuer ist nach § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer beschränkt. Der BFH hat entschieden, dass diese Begrenzung der Steuerermäßigung bei Beteiligungen an mehreren Mitunternehmerschaften und bei mehrstöckigen Mitunternehmerschaften für jede Beteiligung getrennt (betriebsbezogen) und nicht zusammengefasst (unternehmerbezogen) zu ermitteln ist.

Bei dem nächsten Urteil des Bundesfinanzhofs, das wir für Sie ausgewählt haben, geht es um die Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte nach § 35 EStG.

Nach dieser Vorschrift wird die Gewerbesteuer pauschaliert auf die tarifliche Einkommensteuer angerechnet. Hierdurch wird die Doppelbelastung gewerblicher Einkünfte mit Einkommensteuer und Gewerbesteuer gemindert. Die Anrechnung der Gewerbesteuer ist beschränkt auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer.

Der X. Senat des BFH musste aktuell klären: Wie sieht es aus bei Beteiligungen an mehreren Mitunternehmerschaften und bei mehrstöckigen Mitunternehmerschaften? Ist die Begrenzung der Steuerermäßigung für jede Beteiligung getrennt – sprich betriebsbezogen – zu ermitteln oder zusammengefasst, also unternehmerbezogen?

Von der Antwort auf diese Frage hängt der Umfang de...

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