Online-Nachricht - Donnerstag, 26.10.2017

Einkommensteuer | Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung - Anlage EÜR (BMF)

Das BMF hat die Vordrucke der Anlage EÜR sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Personengesellschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2017 bekannt gemacht ().

Das BMF weist auf die folgende Anpassung der Anlage EÜR hin:

  • Der bisherige Abschnitt zur Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen wurde entfernt. Die Rückgängigmachung von berücksichtigten Investitionsabzugsbeträgen ist dem Finanzamt künftig durch Übermittlung einer berichtigten Anlage EÜR für das Jahr anzuzeigen, in dem der Investitionsabzugsbetrag berücksichtigt wurde (vgl. Rn. 24 im , BStBl I Seite 423).

  • Diese Vorgehensweise gilt auch für Investitionsabzugsbeträge, die in vor dem endenden Wirtschaftsjahren berücksichtigt wurden.

  • Soweit für VZ vor 2016 zulässigerweise eine formlose Gewinnermittlung eingereicht wurde, wird es nicht beanstandet, wenn die Rückgängigmachung eines bis dahin berücksichtigten Investitionsabzugsbetrags (für das Abzugsjahr und evtl. Folgeänderungen) ebenfalls formlos erklärt wird.

Hinweis:

Das Schreiben sowie die dazugehörigen Anlagen sind auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB XAAAG-60543