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NWB direkt Nr. 44 vom Seite 1122

Rechtliche Irrtümer des Arbeitgebers und ihre Folgen

Christiane Ordemann

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB NAAAG-60221 Wer hat nicht schon einmal gehört, bei Krankheit könne der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit seinem Arbeitnehmer nicht kündigen oder in ein Zeugnis dürfe er nichts Negatives hineinschreiben? Diese und viele andere Rechtsirrtümer kursieren unter Arbeitgebern (und Arbeitnehmern). Der Beitrag gibt praxisrelevante Tipps, wie sich Vorstellungsgespräche, Abmahnungen usw. sauber abarbeiten lassen.

Ausführlicher Beitrag s. .

Vorstellungsgespräch und Reisekosten

[i]Auf unzulässige Fragen darf der Arbeitnehmer wahrheitswidrig antwortenUnwahre Angaben eines Bewerbers im Vorstellungsgespräch können zur Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Täuschung gem. § 123 BGB führen. Dies gilt jedoch nicht bei unzulässigen Fragen, wie z. B. nach einer Schwangerschaft.

Die Einladung zum Vorstellungsgespräch beinhaltet die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Übernahme der dafür erforderlichen Reisekosten (§ 670 BGB). Ein Ausschluss rechtzeitig und unmissverständlich vor der Anreise ist möglich.

Vertragsschluss und -ausgestaltung

[i]Unbefristete Arbeitsverträge sind formlos gültigUnbefristete Arbeitsverträge sind auch ohne Einhaltung der Schriftform wirksam. Ein Arbeitgeber muss jedoch die wesentlichen Vertragsbedingungen in schriftlicher Form, d. h. mit Unterschrift, dem Arbeitnehmer innerhalb...

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