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NWB EV 11/2017 S. 367

Einkommensteuer – Besteuerungsrecht für Anteilsveräußerungsgewinn (FG)

Für einen Anteilsveräußerungsgewinn und eine Gewinnausschüttung, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an S. 368Gesellschaften mit Sitz in Bosnien und Herzegowina angefallen sind, besteht nach dem DBA Jugoslawien vom , dessen unveränderte Fortgeltung die BRD und Bosnien-Herzegowina am vereinbart haben, kein deutsches Besteuerungsrecht.

Sachverhalt: Die Beteiligten stritten um die Auslegung des Begriffs „Organisation der Vereinten Arbeit“, wie er im DBA Jugoslawien aus dem Jahr 1987 verwendet wurde; Deutschland und Bosnien-Herzegowina haben die Fortgeltung dieses DBA im Jahr 1992 beschlossen. Der in Deutschland wohnhafte Kläger ist Gesellschafter zweier Kapitalgesellschaften („d.o.o.“) mit Sitz in Bosnien-Herzegowina, die in den Jahren 1991 bzw. 1995 gegründet wurden. In den Streitjahren veräußert...

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