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NWB-EV Nr. 11 vom Seite 384

Das neue Transparenzregister – Meldepflichten für Stiftungen und Trusts

Überblick und Orientierungshilfe

Michael Althof und Sandra Heide

Am ist das neue Geldwäschegesetz in Kraft getreten. Bund und Länder hatten sich in einem raschen Gesetzgebungsverfahren geeinigt und damit die Vierte EU-Geldwäscherichtlinie (EU 2015/849) vom (noch) fristgerecht in nationales Recht umgesetzt. Ziel der Richtlinie ist die Schaffung von mehr Transparenz zwischen den Vertragspartnern, insbesondere im Zahlungsverkehr. Während bislang vor allem Unternehmen aus dem Finanzbereich die geldwäscherechtlichen Vorschriften im Blick haben mussten, wurde mit dem novellierten Regelwerk ein elektronisches Transparenzregister eingeführt, das Anzeige- und Mitteilungspflichten für nahezu alle juristischen Personen und zahlreiche Rechtsgestaltungen auslöst, so auch für Stiftungen und Trusts. Erstmals waren Meldungen bis zum zum Transparenzregister vorzunehmen. Künftig ist zudem dafür Sorge zu tragen, dass die gemachten Angaben beim Transparenzregister stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Der folgende Beitrag soll ungeachtet der zahlreichen noch ungeklärten Zweifelsfragen einen ersten Überblick und eine Orientierungshilfe zu den – für Stiftungen und Trusts – wichtigsten Neuerungen des Geldwäschegesetzes mit Blick auf das Transparenzregist...

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