Online-Nachricht - Mittwoch, 25.10.2017

Verfahrensrecht | Bindungswirkung einer Billigkeitsentscheidung (BFH)

Die im Rahmen der Gewinnfeststellung getroffene Billigkeitsmaßnahme, von der Aktivierung des Feldinventars abzusehen, wirkt auch für die Ermittlung des Gewerbeertrags als Grundlage für die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: An der Klägerin (GbR) sind A zu 75 %, B zu 15 % sowie C zu 10 % beteiligt. Die Klägerin unterhielt in den Streitjahren 2002 bis 2006 einen landwirtschaftlichen Betrieb. Daneben vermietete sie in ihrem Eigentum stehende landwirtschaftliche Maschinen an eine beteiligungsidentische GbR. Das Feldinventar hatte die Klägerin unter Hinweis auf R 131 Abs. 2 Satz 3 EStR 2001/2003 und (ab Wirtschaftsjahr 2006/2007) R 14 Abs. 2 Satz 3 EStR 2005 nicht aktiviert.

Das FA ging unter der Annahme des Vorliegens einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung davon aus, dass die Klägerin aus der Maschinenvermietung gewerbliche Einkünfte bezogen habe. Weil nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG auch die landwirtschaftlichen Einkünfte der Klägerin als solche aus Gewerbebetrieb gelten würden, stehe der Klägerin das Aktivierungswahlrecht für das Feldinventar nicht zu. Demzufolge sei das Feldinventar gewinnwirksam zu aktivieren. Entsprechend erließ das FA für die Streitjahre geänderte Gewinnfeststellungsbescheide sowie erstmalig Gewerbesteuermessbescheide.

Hierzu führte der BFH weiter aus:

  • Die Billigkeitsentscheidung des FA, wonach die Klägerin bei der Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Grundlage für die Einkommensteuerfestsetzung von der Aktivierung des Feldinventars absehen konnte, wirkt gemäß § 184 Abs. 2 Satz 2 AO auch für die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags.

  • Die vorliegend zu beurteilende Billigkeitsentscheidung des FA, von der Bilanzierung des Feldinventars abzusehen, findet ihre Rechtsgrundlage nicht in § 163 Satz 1 AO, sondern in § 163 Satz 2 AO und nimmt daher an der Bindungswirkung gemäß § 184 Abs. 2 Satz 2 AO teil.

Quelle: ; NWB Datenbank (Sc)

Fundstelle(n):
NWB CAAAG-60375