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NWB Nr. 44 vom Seite 3371

Die vernachlässigte Unterschrift

Vergütungsberechnungen ohne Unterschrift können Steuerberater und Rechtsanwalt bares Geld kosten

Jürgen F. Berners

[i]Berners, Praxiskommentar Steuerberatervergütungsverordnung, NWB Verlag Herne, 5. Aufl. 2016, ISBN 978-3-482-51365-7Dem Unterschriftserfordernis der Berechnung nach § 9 StBVV und § 10 RVG wird in der Praxis nicht immer die nötige Beachtung geschenkt. Das Fehlen der Unterschrift des Steuerberaters oder Rechtsanwalts oder die Unterschrift einer „falschen“ Person kann weit reichende Folgen haben.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Vergütung nur mit unterzeichneter Berechnung einforderbar

[i]StBVV und RVG enthalten identische RegelungenDie Hilfeleistung in Steuersachen ist nach der StBVV zu vergüten, wobei die Berechnung der Honorarleistung zu unterzeichnen ist. Dazu heißt es in § 9 Abs. 1 Satz 1 StBVV:

„Der Steuerberater kann die Vergütung nur aufgrund einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern.“

Und für anwaltliche Tätigkeiten der Rechtsanwälte formuliert § 10 Abs. 1 Satz 1 RVG entsprechend:

„Der Rechtsanwalt kann die Vergütung nur aufgrund einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern.“

1. Die Entstehung des Honoraranspruchs

[i]Grundlagen „Voraussetzungen des Honoraranspruchs für Steuerberater“ NWB SAAAE-98357 Es ist zu unterscheiden zwischen dem Mandatsvertrag als dem Rechtsgrund der Leistung und der Mitteilung der Berechnung. Der Steue...

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