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BFH 17.08.2017 IV R 3/14, StuB 20/2017 S. 799

Feststellung des Unterschiedsbetrags bei Übergang zur Tonnagegewinnermittlung; Teilwertermittlung

(1) Ob die Voraussetzungen für die Wahl der Tonnagebesteuerung vorgelegen haben, ist für die Feststellung des Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 EStG ohne Bedeutung, wenn für das Folgejahr erstmals ein Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte auf der Grundlage einer Gewinnermittlung nach § 5a Abs. 1 EStG ergangen ist. (2) Für die Ermittlung des Teilwerts zur Errechnung des Unterschiedsbetrags gelten die allgemeinen Grundsätze einschließlich der Vermutung, dass der Teilwert im Zeitpunkt der Anschaffung den Anschaffungskosten des Schiffs entspricht. Dem NWB ZAAAC-95799 (BStBl 2008 I S. 956 = Kurzinfo StuB 2008 S. 890 NWB DAAAC-96521, Rz. 21) kann keine Vermutung für die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Schiffs entnommen werden (Bezug:...

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