Wirtschaftliches Prüfungswesen
5. Aufl. 2017
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
VIII. Lösungshinweise zu den Übungsaufgaben
Hinweis: Die Kontrollfragen dienen der Rekapitulation der wesentlichen Inhalte der einzelnen Kapitel. Sie lassen sich unmittelbar anhand der Lektüre des Textes beantworten, weswegen auf eine erneute Wiedergabe an dieser Stelle verzichtet wird.
Zu Kapitel I
Aufgabe 1
Paul Prumm hat bereits ein Bachelorstudium mit einer Regelstudienzeit von sechs Semestern abgeschlossen, welches er als Vorbildung mit seinem Abschlusszeugnis nachweisen kann und muss (§ 8 Abs. 1 WPO). Neben dem abgeschlossenen Hochschulstudium muss er eine berufliche Tätigkeit von mindestens vier Jahren nachweisen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 WPO). Hätte sein Studium eine Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern, was in seinem Fall durch ein aufbauendes Masterstudium von zusätzlichen vier Semestern gegeben wäre, hätte die berufliche Tätigkeit auf drei Jahre verkürzt werden können (§ 9 Abs. 1 Satz 2 WPO).
Die berufliche Tätigkeit muss dabei bei Berufsangehörigen, einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, vereidigten Buchprüfern/-innen, einer Buchprüfungsgesellschaft, einem genossenschaftlichen Prüfungsverband oder der Prüfungsstelle eines Sparkassen- und Giroverbandes oder einer über...